Gebäude.Energie.Recht. – Energieeffizienz und die neuen rechtlichen Vorgaben bei Wohn- und Nichtwohngebäuden

9. März: Veranstaltung im Heilbronner Haus der Wirtschaft (IHK)

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken

Am 9. März findet im Heilbronner Haus der Wirtschaft (IHK) ein eintägiges Fachforum mit dem Titel „Gebäude.Energie.Recht.“ statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung bietet die IHK Heilbronn-Franken Unternehmern, Immobilienmaklern, Bauträgern, Energieberatern und weiteren Interessierten die Möglichkeit sich über energetische und rechtliche Anforderungen in Bezug auf Immobilien zu informieren und sich auszutauschen.

Die Veranstaltung wird aus Vorträgen und einer Ausstellung bestehen. Vortragsinhalte sind die gesetzlichen Anforderungen (EnEV 2014, EWärmeG & EEG), Gebäudeeffizienz und Energieausweis, intelligentes Energiemanagement, Förderung, Risikomanagement sowie Praxisbeispiele. In den Pausen und im Anschluss an die Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich bei einer Ausstellung über sämtliche Bereiche der Gebäudeoptimierung zu informieren.

Unwissenheit kann teuer sein. So sieht zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) seit 1. Mai 2014 bestimmte Pflichtangaben für Immobilienanzeigen vor. Bußgelder bis zu 50 000 Euro drohen Verkäufern und Vermietern, wenn diese Vorgabe in Immobilienanzeigen nicht eingehalten wird. Des Weiteren sieht das neue EWärmeG eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 15 Prozent für Wohngebäude vor, wenn die Heizanlage ausgetauscht wird. Neu ist, dass diese Pflicht ab 1. Juli 2015 auch für Nichtwohngebäude gilt.

Interessenten können sich per E-Mail bei el-ke.fabritius@heilbronn.ihk.de kostenfrei anmelden.

Weitere Informationen unter http://heilbronn.ihk.de/dachmarken/ihkhnunternehmen/idAppointment-1502.aspx



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