2. Compliance Circle 2014

David Ghahreman berichtet über den „Umgang mit Fehlverhalten oder Missständen im Kontext von Hinweisgeberschutz und deutschem Arbeitsrecht“

Pressemeldung der Firma Greenlight Consulting GmbH

Am gestrigen Abend fand der 2. Compliance Circle 2014 im Hotel Bayerischer Hof in München statt. Referent David Ghahreman hielt einen Vortrag über den „Umgang mit Whistleblowing im Kontext des deutschen Arbeitsrechts“. Herr Ghahreman ist seit 2001 bei der AOK Hessen im Bereich Compliance und Haftung in der GKV im Gesundheitswesen tätig. Schwerpunkte liegen dabei auf der Unternehmenspolitik und Presse, Datenschutz, Recht und Compliance sowie der Tätigkeit als Referent im Vorstandsbüro.

„Whistleblower“ (englisch für: Pfeifenbläser, im deutschen Sprachraum auch ‚Enthüller‘, ‚Skandalaufdecker‘ oder ‚Hinweisgeber‘) sind trotz „Compliance“ in Unternehmen immer noch ein schwieriges Thema. Der Eindruck, der Rechtsstaat und die Beachtung von Recht und Gesetz höre vor Unternehmenstoren und Dienstgebäuden auf, lässt sich nicht von der Hand weisen. Aufgrund zunehmenden öffentlichen und politischem Druck und der Ankündigung von Gesetzesvorhaben gehen aber immer mehr Unternehmen und öffentliche Verwaltung.en dazu über, Mitarbeiter zu schützen, die zu Recht auf Missstände und Straftaten hinweisen und Regelungen für Hinweise auf solche unerwünschten Zustände zu schaffen. Dennoch werden solche Personen oftmals immer noch von Kollegen und Unternehmen als „Verräter“ angesehen In seinem Vortrag wird unter anderem die Stellung von Hinweisgebern in Deutschland mit der Stellung in anderen Ländern verglichen. Er verwies auf Gesetzesentwürfe zum Hinweisgeberschutz (HinwGebSchuG) sowie auf das Arbeitsrecht, das den Schutz von Hinweisgebern nur teilweise abdeckt. Bei dieser Thematik treffen die Gesetzgebungen zum Schutz des Hinweisgebers auf die zum Schutz der Unternehmen.

In Deutschland wird das Aufdecken von Missständen in Unternehmen nicht nur positiv betrachtet. Im Gegenteil: viele Hinweisgeber, die an die Öffentlichkeit gingen, sind heute in teilweise misslicherer Lage. Es muss allerdings abgeschätzt werden, ob durch Whsitleblowing tatsächliche Missstände aufgedeckt werden oder vermeintliche Denunzianten einfach nur ihre Meinung kundtun und somit erhebliche Reputationsschäden hervorrufen. In Deutschland oder gar fast weltweit haben Hinweisgeber nach der Aufdeckung nie wieder richtig ins Arbeitsleben gefunden. Leider hat unsere heutige Gesellschaft somit noch keinen richtigen Weg gefunden, damit respektvoll umzugehen.

Kurzer Ausblick: Der nächste und somit 3. Compliance Circle 2014 wird am 22.09.2014 im Hotel Bayerischer Hof in München stattfinden. Nähere Informationen finden sie bald unter www.compliancecircle.de.



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