Forderungsmanagement für Kommunen und Behörden

Seminar des Behörden Spiegel am 06.05.2014, in Bonn

Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH

Neue Wege im Forderungsmanagement für Kommunen und Behörden

Rechtliche Betrachtung der Möglichkeiten und Best Practices

06. Mai 2014, Bonn

14. Oktober 2014, Berlin

Die föderalistische Struktur der Bundesrepublik stellt sich auch in der variierenden Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes dar. Daraus ergibt sich eine differenzierte Sicht auf die Möglichkeit privatwirtschaftlicher Unterstützung beim Forderungsmanagement der öffentlichen Hand. Eine Zusammenarbeit vor dem Hintergrund, Kosten im erheblichen Maße zu optimieren und höhere Einziehungsquoten bei Behörden zu realisieren, ist nicht nur wünschenswert, sondern notwendig.

Während einerseits öffentliche Forderungen unbezahlt bleiben, ist andererseits die Finanzlage in vielen Bereichen angespannt. Laut Pressebericht des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V.) vom 22. Januar 2014 ist die Summe der offenen Forderungen von Städten und Gemeinden 2013 nach deren Schätzungen erstmals über die Marke von 20 Milliarden Euro gestiegen. Gleichzeitig wächst laut BDIU aber auch die Zahl der Städte, die besonders stark verschuldet sind. Gerade für diese Kommunen steigt nun der Druck, Kosten zu senken bzw. die Einnahmen zu erhöhen – oder idealweise beides. Dabei muss auch über alternative Einnahmequellen nachgedacht werden. Die Einbeziehung privatwirtschaftlicher Unternehmen ist in der Praxis allerdings bislang wenig umgesetzt.

In diesem praxisorientierten Seminar wird die rechtliche Betrachtung durch einen der renommiertesten Sachverständigen auf diesem Gebiet, Herrn Prof. Ralf B. Abel, auf den Punkt gebracht und diskutiert. Wie genau sich Verwaltungshelfer als Ergänzung zu den Mitarbeitern der öffentlichen Hand einbringen können, wird eines der zentralen Themen sein. Um der Theorie auch praktische Umsetzungen folgen zu lassen, wird die Zusammenarbeit der größten Behörde Deutschlands mit einem Unternehmen der Privatwirtschaft beleuchtet: Die Kooperation der Bundesagentur für Arbeit mit Apontas Die Forderungsmanager als Best Practice-Beispiel. Dazu ergänzend bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen guten Einblick in die Innovationen des Forderungsmanagement der Behörde und die Erfahrungen auf dem Weg zur Optimierung. Mit Workshop-Charakter haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit mit Vertretern beider Seiten in den Dialog zu kommen und Inspiration für die eigene Umsetzung mitzunehmen.

Themenüberblick, 09:30-17:30:

• Rechtliche Betrachtung der Einsatzmöglichkeiten von Privatunternehmen für das Forderungsmanagement der öffentlichen Hand

• Fallstricke und Chancen zur Regelung

• Diskussionsrunde und Austausch zu den juristischen Hintergründen der Thematik

• Best Practice-Beispiel

• Vorstellung der Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis von Privatunternehmen

• Vorstellung der Innovationen der Bundesagentur für Arbeit

• Dialog und Workshop zur Umsetzung der Einbeziehung von Privatunternehmen beim Forderungsmanagement der öffentlichen Hand

Referenten:

• Peter Leder, Leiter Inkasso – Regionaler Inkasso-Service Nord der Bundesagentur für Arbeit

• Kay Thieme, Prokurist und Leiter der Apontas Akademie (ein Geschäftsbereich von Apontas Die Forderungsmanager)

• Prof. Dr. Ralf Bernd Abel, Rechtsanwalt

Orte:

Gustav-Stresemann-Institut

Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Maritim proArte Hotel Berlin

Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Am Buschhof 8
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 97097-0
Telefax: +49 (228) 97097-75
http://www.behoerden-spiegel.de

Ansprechpartner:
Julia Kravcov
Redaktionsassistentin
+49 (228) 97097-82

Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung. Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information. Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.