Urheberkongress: Diskussion um Pauschal- oder Individualvergütung

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Beim heutigen Urheberkongress in Berlin, zu dem die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit dem iRights Lab eingeladen hatte, ging es nachmittags um neue Finanzierungsmodelle für private Nutzungen und um die schulische und wissenschaftliche Nutzung von Werken. Prof. Dr. Gerhard Spindler (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleich, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen) erläuterte die Vor- und Nachteile von Pauschalvergütungen und Individuallizenzen insbesondere im Bereich der digitalen Nutzungen. Er betonte: „Eine Abgabe ist keine tolle Lösung, aber immer noch besser als eine flächendeckende Rechtsverfolgung mit datenschutzrechtlichen Gefährdungen. Der Teufel liegt allerdings im Detail und bedarf weiterer intensiver Diskussionen.“ Wichtig sei für ihn, dass die Vergütung für Urheber auf empirisch ermittelten Daten des typisierten Nutzerverhaltens beruhe.

In der anschließenden Diskussion wurden im Wesentlichen zwei Standpunkte vertreten. Überwiegend wurde das System der pauschalen Vergütung auch in der Internetnutzung für richtig erachtet, da es sicherstelle, dass das Geld bei den Urhebern auch ankomme. „Gegenüber individuellen Lizenzmodellen haben Pauschalvergütungen zudem den Vorteil, dass sich die Verbraucher um nichts kümmern und keine Nutzerdaten preisgeben müssen“, sagte Dr. Urban Pappi von der VG Bild- Kunst. Dagegen war eine Mindermeinung dafür, die pauschalen Abgaben abzuschaffen, denn diese „sind ein Relikt aus der analogen Welt“, so Markus Scheufele vom Bitkom.

Zur Einleitung der Diskussion um die schulische und wissenschaftliche Nutzung von Werken erläuterte Prof. Dr. Bernd Schorb, emeritierter Professor für Medienpädagogik und Weiterbildung der Universität Leipzig: „Für Jugendliche ist das Netz ein riesiger Wühltisch“.

Datenschutz sei in der Regel bedeutungslos. Nur wenn es um ihre eigenen Urheberechte gehe, seien sie vorsichtig. Prof. Dr. Karl Riesenhuber, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht in Bochum, betonte, dass Lösungen, die der Vertragsfreiheit Rechnung tragen, im wissenschaftlichen Bereich vorzuziehen sind.

Abschließend unterstrich Professor Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, dass der Kongress deutlich gemacht habe, wie reformbedürftig das geltende Recht sei: „Wir brauchen endlich belastbare vertragliche und gesetzliche Grundlagen, um die Interessen der Urheber zu befördern, den Nutzern besseren Zugang zu Werken zu ermöglichen und einen zukunftsfesten Bildungsbetrieb zu ermöglichen.“

„Der Deutsche Bundestag wie auch die Europäische Kommission sind in der Pflicht nun endlich Regelungen zu schaffen, die auch wirklich im Alltag anwendbar sind“, ergänzte Philipp Otto von iRights Lab.

Verantwortlich Prof. Dr. Gerhard Pfennig und Philipp Otto Weitere Infos unter: http://www.djv.de:8080/openemm/r.html?uid=1.bf.brg.6tb.xtobhoqdqi



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