Seminar des Behörden Spiegel am 06.03.2015, in Bonn
Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Personalvertretungsrecht für den Öffentlichen Dienst
06. März 2015, Bonn
Das Personalvertretungsrecht gilt als ein „sperriges Rechtsgebiet“ und wird nicht gern in der Praxis angewandt. Allerdings sind die Behörden des Bundes und der Länder dazu gesetzlich verpflichtet. Ein rechtssicherer Umgang ist damit unbedingt erforderlich. Die Rechtskontrolle wird durch Spezial-Kammern der Verwaltungsgerichte ausgeübt. Die Behördenvertreter, aber auch die Personalräte, sollten daher über das notwendige Wissen verfügen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick, 10:00-17:00 Uhr:
• Allgemeine Vorschriften
• Personalrat
• Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat
• Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
• Amtszeit des Personalrates
• Geschäftsführung des Personalrats
• Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
• Personalversammlung – Ausspracheforum für die Beschäftigten?
• Beteiligung der Personalvertretung
• Allgemeines
• Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
• Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
• Gerichtliche Entscheidungen
• Ausgewählte Rechtsprechung
• Fragen der Teilnehmer/innen
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Das Seminar findet in einem zentral gelegenen Tagungshotel in Bonn statt.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Friedrich-Ebert-Allee 57
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 97097-0
Telefax: +49 (228) 97097-75
http://www.behoerden-spiegel.deAnsprechpartner:
Julia Kravcov
Redaktionsassistentin
+49 (228) 97097-82
Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über verschiedene elektronische Newsletter für die jeweiligen Zielgruppen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur aktuellen Information.
Zudem veranstaltet der Behörden Spiegel Kongresse und Tagungen, auf denen die oben beschriebenen Themen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und aktuelle Entwicklungen analysiert werden können. Eine enge Verzahnung von Zeitungs- und Online-Redaktion mit der Programmleitung der Veranstaltungen sorgt für anspruchsvolle und aktuelle Inhalte.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.