Seminar des Behörden Spiegel am 16.09.2014, in Berlin
Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Fallstricke im Schwerbehindertenrecht für den Öffentlichen Dienst
16. September 2014, Berlin
Aus dem Sozialgesetzbuch (§ 81 I SGB IX) ergeben sich u.a. bei Stellenbesetzungsverfahren besondere Förderpflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen. Die Pflichten werden speziell für die öffentlichen Arbeitgeber durch § 82 SGB IX noch einmal durch zusätzliche Vorgaben konkretisiert. Da deren Verletzung leicht zur Diskriminierungsvermutung führen kann, welche häufig nicht unerhebliche Entschädigungszahlungen zur Folge haben, ist hier Vorsicht geboten. Die gesetzlichen Verpflichtungen sind unbedingt einzuhalten. Die gestiegene Anzahl von Entschädigungsklagen gegen öffentliche Arbeitgeber belegt die Bedeutung der Materie.
Dieses Seminar stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dieser schwierigen Rechtsmaterie.
Themenüberblick, 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
Pflichten nach §§ 81 I, 82 SGB IX
•Festlegung des Anforderungsprofils
• Prüfung der Besetzbarkeit freier Stellen mit schwerbehinderten Menschen und Meldung an die Arbeitsagentur
• Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
• vollständige Kenntnisnahme der Bewerbungsunterlagen
• Einbindung der Schwerbehinderten-/Personalvertretung
• Einladung zum Vorstellungsgespräch
• Verhalten bei Ablehnung einer Bewerbung
Konsequenzen bei Verletzung der Förderpflichten
Fazit und Checkliste
Kompakte Vorstellung der wesentlichen Urteile des BAG’s
Fragen der Teilnehmer-/innen
EXKURS: SGB IX und AGG – ein Widerspruch?
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Berlin statt.
Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Am Buschhof 8
53227 Bonn
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Redaktionsassistentin
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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
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