Gericht: Public Viewing von hohem öffentlichem Interesse

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die gerade laufende Fußball-WM ist schon bei den Gerichten angekommen: Ein Anwohner wollte gegen die Genehmigung eines Public-Viewing in der Stadt Ingelheim (Rheinland-Pfalz) vorgehen und leitete dafür ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht ein, um die Genehmigung gerichtlich aufheben zu lassen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat sich aber auf die Seite der Fußballfans gestellt: Die Stadt durfte die Genehmigung erteilen, da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung mit überragender Bedeutung handele. Aufgrund der weit entfernten Austragungsorte ist es den meisten Zuschauern nur bei einem Public Viewing möglich, gemeinsam mit anderen Fußballfans die Spiele live anzuschauen. Insoweit bestünde ein öffentliches Interesse an der Übertragung bei einem Public Viewing.

Die Stadt habe bei ihrer Genehmigung geeignete Auflagen erlassen, die in der Abwägung aller Interessen auch die Interessen der Anwohner ausreichend berücksichtigen würden, wie bspw. mit dem Verbot von Fanfaren und Trommeln, außerdem seien die Übertragungszeiten eingeschränkt worden, sodass den Anwohnerinteressen auf Nachtruhe gerade noch ausreichend genüge getan worden sei.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor eventfaq

Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
+49 (721) 120-500

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien. Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche. Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.