Messeprogramm für die Förderung von Startups 2015 festgelegt

Pressemeldung der Firma AUMA- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat für das Förderprogramm zur Messeteilnahme von jungen, innovativen Unternehmen im Jahr 2015 jetzt 60 internationale Messen in Deutschland ausgewählt. Startups mit innovativen Produkten können im Rahmen dieses Programmes zu günstigen Bedingungen an den jeweiligen Messen teilnehmen.

Ziel des Programms ist es, den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Die Förderung umfasst die Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden. Die Messen decken fast das gesamte Branchenspektrum ab, von Automatisierung über Bautechnik, Energiewirtschaft, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sowie Land- und Forstwirtschaft bis zu Maschinenbau, Medizintechnik, IT und Telekommunikation.

Das Förderprogramm läuft bis mindestens 2016 und ist derzeit jährlich mit rund 3 Mio. Euro ausgestattet. Seit dem Jahr 2014 umfasst die Förderung unter anderem die 70%ige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten. Für das Jahr 2014 stehen 51 Messen im Programm.

Eine Übersicht der für die Förderung relevanten Veranstaltungen im Jahr 2015 sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.

Der AUMA bietet ebenfalls Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung auf seiner Website www.auma.de im Bereich Tipps für Aussteller/Förderprogramme Deutschland.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
AUMA- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 24000-0
Telefax: +49 (30) 24000-330
http://www.auma.de

Ansprechpartner:
Anne-Cathrin Böhl
Redaktion
+49 (30) 24000-145



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.