Compliance in der Eventbranche

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Compliance – eigentlich bräuchte man das gar nicht, wenn sich jeder an die Gesetze halten würde… Ganz so einfach ist das dann aber doch nicht. Und: Compliance ist mehr als Höflichkeitsregeln.

Rechtskonformes Verhalten

Compliance bedeutet letztlich “rechtskonformes Verhalten”: Das Unternehmen gibt sich und seinen Mitarbeitern Regeln vor, wie man sich zu verhalten hat – und zwar nicht nur bezogen auf gesetzliche Anforderungen, sondern oftmals auch mit Blick auf ethische Verhaltensregeln.

Rechtlicher Hintergrund

Compliance-Richtlinien dienen aber nicht allein dem Spaß: Der Unternehmer muss nämlich für Strukturen sorgen, die grundsätzlich geeignet sind, Schäden zu verhindern. Tut er dies nicht, kann auch er für den Schaden mitverantwortlich gemacht werden – er hat zwar den Schaden nicht unmittelbar verursacht, aber mittelbar durch die unterlassene Struktur.

Das Aufstellen von Regeln allein hilft aber nicht: Arbeitnehmer müssen unterwiesen werden, die Unterweisung sollte regelmäßig wiederholt werden.

Außerdem sollte der Unternehmer darauf achten, auch (Sub-)Dienstleister zur Einhaltung bestimmter Regeln anzuhalten.

Mögliche Inhalte von Compliance-Regeln

Letztlich steht es dem Unternehmen frei, welche Inhalte es seiner Compliance gibt, hier ein paar typische Beispiele (auch wenn vieles davon gesetzlich ohnehin schon vorgeschrieben ist):

• Arbeitszeiten

• Arbeitsschutz allgemein

• u.a. Maßnahmen gegen psychische Belastung

• Datenschutz

• Umgang mit Geschenken und Einladungen

• Umgang mit Fehlern

• Umgang mit Mobbing

• Umgang mit Diskriminierung

• Umgang mit fremden geistigen Rechten

• Umweltschutz, schonender Ressourceneinsatz

• Transparenz

• Dokumentation

• Schaffung von “Meldestellen” bei Compliance-Verstößen

• Sanktionsmaßnahmen

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor eventfaq

Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)



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