IT-Sicherheit im Arbeitsrecht

TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. informiert am 15.04.2014 in Berlin

Pressemeldung der Firma TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Der Einsatz von Informationstechnologie und IT-Sicherheitsanforderungen haben für Arbeitsgeber und Beschäftigte zahlreiche arbeitsrechtliche Implikationen. Rechtsetzung und Rechtsprechung folgen dabei mit Mühe der dynamischen technischen Entwicklung. In der Praxis verbleiben Fallstricke, deren Kenntnis hilft, Probleme bereits in Vorfeld zu vermeiden. Bei Arbeitgebern und Mitarbeitern besteht oftmals Unklarheit über wechselseitige Rechte und Pflichten. TeleTrusT informiert im Rahmen einer Veranstaltung über aktuelle arbeitsrechtliche Probleme und praktische Lösungsansätze.

Spezialisierte und praxiserfahrene IT-Rechtsanwälte widmen sich aus arbeitsrechtlicher Sicht ausgewählten Themen:

RA Matthias Hartmann, HK2 Rechtsanwälte:

„Bring your own device & Derivate“

RA Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Kanzlei Grosskopf:

„Biometrie in der Arbeitswelt“

RA Dr. Carsten Ulbricht, Diem & Partner:

„Social Media im Arbeitsverhältnis“

RA Dr. Jan K. Köcher, DFN-CERT:

„Rechtliche Absicherung von Administratoren“

RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte:

„Sicherheit in Cloud-Diensten“

RA Dr. Axel von dem Bussche, Taylor Wessing:

„Mitarbeiter-Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung“

(Moderation: RA Christian Drews, Governikus KG).

Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte, die mit einschlägigen Rechtsfragen befasst sind, an klein- und mittelständische Unternehmen und Organisationen – insbesondere ohne eigene Rechtsabteilung – sowie an Arbeitnehmervertreter.

Programm und Anmeldung unter: https://www.teletrust.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Chausseestraße 17
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 40054310
Telefax: +49 (30) 40054311
http://www.teletrust.de

Ansprechpartner:
Dr. Holger Mühlbauer
Geschäftsführung
+49 (30) 40054306



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