Seminar des Behörden Spiegel am 14.11.2013, in Berlin
Vergaberecht für Anfänger VI – Unterschwellenvergabe
14. November 2013, Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin
Öffentliche Aufträge stellen einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar; das nationale Vergaberecht soll die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen und Wettbewerbsverletzungen, z.B. durch Korruption unterbinden. Die Rechtsgrundlagen für Vergabe unterhalb der Schwellenwerte finden sich in § 30 Haushaltsgrundsätzegesetz, den Regelungen der VOB/A, VOL/A, Verwaltungsrichtlinien, Landesvergabegesetze, die im Wesentlichen eine Tariftreue-Klausel als „weiches“ Wertungskriterium enthalten und auch in Fördermittelrichtlinien.
Die Unterschwellenvergabe hat ein erhebliches Volumen; ihre rechtmäßige Durchführung setzt Kenntnisse des gesamten Vergaberechts voraus. Dazu gehören vor allem die Abfassung der Leistungsbeschreibung, die Festsetzung der Eignungskriterien und die Formalien der Durchführung des gesamten Verfahrens. Nicht unbeachtet bleiben darf auch, dass den Bietern nicht jeglicher Rechtsschutz verwehrt wird, so dass rechtswidrige Vergaben auch im Unterschwellenbereich weitreichende Konsequenzen haben können.
Im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern wird das erforderliche Wissen vermittelt, um vergaberechtliche Sachverhalte in der Praxis einordnen und lösen zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterschwellenvergabe in der Praxis die Regel ist. Das Seminar richtet sich insbesondere an Personen, die keine oder nur rudimentäre Erfahrungen in der deutschen Vergabepraxis haben, sich den dortigen Herausforderung aber kurzfristig stellen wollen oder müssen.
Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:
• Einführung: Geschichte des Vergaberechts
• Rechtsgrundlagen der unterschwelligen Vergabe/Adressaten des Vergaberechts
• Ermittlung des Schwellenwertes/Abgrenzung Bau-/Liefer- und Dienstleistungen
• Öffentliche Ausschreibung/Beschränkte Ausschreibung/Freihändige Vergabe und ihre Voraussetzungen
• Verfahrensablauf :
– Bekanntmachung
– Leistungsbeschreibung und Eignungskriterien
– Angebotsabgabe
– Submission
– Angebotsprüfung und -wertung
• Rechtsschutz
Referenten:
• Rechtsanwalt Christoph Conrad, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
• Rechtsanwalt Bastian Haverland, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ort:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
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