Seminar des Behörden Spiegel am 26.09.13, in Berlin
Vergaberecht für Anfänger V – Einführung in die Sektorenverordnung 26. September 2013, Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin
Die am 29.09.2009 in Kraft getretene Sektorenverordnung (SektVO) stellt ein selbstständiges Vergaberegime dar, welches für die im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung tätigen Auftraggeber unabhängig von deren Zuordnung zum staatlichen oder privaten Sektor beachtlich ist. Seit Inkrafttreten der SektVO ist insoweit eine Vielzahl an Entscheidungen zu deren Anwendbarkeit und Auslegung im Einzelfall ergangen, welche den Teilnehmern praxistauglich vermittelt werden. Das Seminar berücksichtigt die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung vom 09.05.2011 sowie das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 07.12.2011.
Die Kenntnis der SektVO sowie der dazu ergangenen Entscheidungen, insbesondere die der Nachprüfungsinstanzen, sind sowohl für Bieter als auch für (Sektoren-) Auftraggeber von herausragender Bedeutung. Der einzelne Bieter soll durch das Seminar in die Lage versetzt werden, ein zuschlagsfähiges bzw. jedenfalls nicht unmittelbar auszuschließendes Angebot abzugeben, welches gegebenenfalls auch dem Nachprüfungsantrag eines Konkurrenten standhält. Den Auftraggebern werden u.a. neue Möglichkeiten aufgezeigt, die Vergabe dergestalt auszuschreiben, dass die jeweiligen Interessen des Einzelfalls optimal umgesetzt werden können. Darüber hinaus wird auf die Möglichkeiten der Vergabestelle eingegangen, bislang zwingend auszuschließende Angebote zu werten. Die im Vergleich zu den übrigen Vergaberechtsordnungen infolge des weiten Anwendungsbereichs der SektVO bestehenden praxisrelevanten Unterschiede werden dargestellt.
Ziel des Seminars ist es, Bietern und Auftraggebern die aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts zu veranschaulichen und das nötige Wissen zu vermitteln, um mit den Neuerungen rechtssicher umgehen zu können. Risiken werden mit besonderem Augenmerk auf die geltenden Regelungen und die aktuelle Vergaberechtsprechung aufgezeigt; Handlungsmöglichkeiten von der Angebotsbearbeitung und -prüfung bis hin zum Vergaberechtsschutz werden für die Praxis erläutert.
Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:
Kurzdarstellung allgemeiner vergaberechtlicher Grundsätze, insbesondere GWB
– Darstellung allgemeiner vergaberechtlicher Grundsätze
– Zusätzliche Anforderungen an die Auftragsausführung
– Interkommunale Kooperation
– Befreiungsvorschriften
– Elektronische Auktion
– Vorabinformation
– Unwirksamkeit abgeschlossener Verträge
– Grundsätze des Rechtsschutzes
Sektorenverordnung – SektVO (mit vergleichender Gegenüberstellung zur neuen VOB/A)
– Erfasste Tätigkeiten und Auftraggeber
– Vergabe sicherheitsrelevanter Leistungen durch Sektorenauftraggeber
– Vergabeverfahrensarten und deren Auswahl
– Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
– Abgrenzung und Anwendungsbereiche von detaillierten und funktionalen Ausschreibungen
– Rahmenvereinbarungen
– Eignungsprüfung und Präqualifikationsverfahren
– Wertung der Angebote
– Exkurs: Nebenangebote
– Ausschluss von Bietern
– Aufhebung des Vergabeverfahrens
– Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung
Referenten:
Rechtsanwalt Jarl-Hendrik Kues, LL.M., LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwalt Birger Kunz, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ort:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…
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