Kommunaler Breitbandausbau

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 18.04.13, in Hambburg

Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH

Der Ausbau von NGA-Breitbandnetzen

Operative, organisatorische und rechtliche Aspekte

18. April 2013, Hamburg

Investitionszurückhaltung bei dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen benachteiligen Bürger und Unternehmen außerhalb der Ballungsräume. Dabei ist die Verfügbarkeit breitbandiger Datennetze zu einer Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der modernen Informationsgesellschaft geworden. Es zeigt sich daher sehr deutlich, dass wirtschaftliche Gesamtlösungen mit einem Engagement der öffentlichen Hand realisiert werden können und auch müssen.

Auf dieser Grundlage ergeben sich eine Vielzahl operativer, organisatorischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, die in der Kooperation zwischen privater und öffentlicher Hand zu beachten sind. Vergaberechtliche Vorgaben sowie die Anforderungen an den Nachweis einer Unterversorgung bedingen spezifische Ablaufprozesse. Geschäftsmodelle sind auf ihre spezifische Tauglichkeit im Einzelfall zu prüfen und sind den Maßgaben des europäischen Beihilfenrechts, des kommunalen Wirtschaftsrechts, des Rechts zur Vergabe von Konzessionen sowie dem Regulierungs- und Vertragsrechts unterworfen.

Mit erfahrenen Vertretern der öffentlichen Hand und spezialisierten Beratern werden diese Vorgaben erörtert, erfolgreich realisierten Ausbaumodellen gegenübergestellt und so Maßgaben für eine möglichst pragmatische Umsetzung dieser komplexen Vorhaben entwickelt. Die Teilnehmer erwerben das Rüstzeug für die Konzeption, Planung und begleitete Durchführung von Infrastrukturvorhaben, die für die Zukunft der Kommunen eine zunehmend größere Bedeutung haben werden.

Themenüberblick, 10:00 – 16:00 Uhr:

• Projektierung norddeutscher Breitbandprojekte

• Unterstützung durch die Breitbandkompetenzzentren

• Perspektiven der Finanzierung von Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzen

• Rechtliche Vorgaben für die Durchführung von Breitbandprojekten

Möglichkeiten und Grenzen für die Realisierung von NGA-Infrastrukturen anhand kommunalwirtschafts-, beihilfe-, vergabe- sowie regulierungsrechtlicher Anforderungen

• Breitband-Festnetz: Technische Lösungen für eine bessere Versorgung und deren späteren Betrieb

• Optimierung von Geschäftsmodellen im Breitbandausbau aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht

• Bundesrahmenregelung Leerrohre

• Workshop/Planspiel: Breitbandausbau in meiner Kommune

Planung, Errichtung und Betrieb einer Glasfaserinfrastruktur – Was sind die zu beachtenden spezifischen Rahmenbedingungen?

Referenten:

Peer Beyersdorff, Leiter des Breitband-Kompetenzzentrums Niedersachsen

Dr. Derek Meier, Leiter des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein

Dr. Stephan Witteler, Rechtsanwalt in der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Dr. Jasper von Detten, Rechtsanwalt in der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Ort:

Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Neuer Wall 63, 20354 Hamburg

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de

Gebühr:

250,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Am Buschhof 8
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 97097-0
Telefax: +49 (228) 97097-75
http://www.behoerden-spiegel.de

Ansprechpartner:
Julia Kravcov
Redaktionsassistentin
+49 (228) 97097-82

Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung. Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information. Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.