Softwareschutz durch Patent- und Urheberrecht -WTSH-Veranstaltung für Angehörige von Hochschulen

Pressemeldung der Firma WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Das Servicecenter Schutzrechte der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer GmbH (WTSH) lädt Angehörige von Hochschulen ein zur Veranstaltung

„Softwareschutz durch Patent- und Urheberrecht“

(für Angehörige von Hochschulen)

am 06.03.2013

von 14:00 bis 18:00 Uhr

Ort: GEOMAR

Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung

Düsternbrooker Weg 20

24105 Kiel

Online-Anmeldung unter: http://www.wtsh.de/…

Wie schützen Hochschulangehörige ihre eigene Software davor, von Trittbrettfahrern in Teilen oder sogar vollständig in fremde Software integriert und verkauft zu werden? Welchen Schutz bietet das geltende Urheberrecht und unter welchen Voraussetzungen kann Software patentiert werden?

Diesen und weiteren Fragen wird im Rahmen dieser Veranstaltung nachgegangen. Zu diesem seit vielen Jahren kontrovers diskutierten Thema hat das Servicecenter Schutzrechte der WTSH zwei exzellente Referenten eingeladen:

Dr. Hergen Kapels, Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), klärt auf, unter welchen Voraussetzungen Software dem Patentschutz zugänglich ist und woran man erkennt, ob die eigene Software-Erfindung das Erfordernis der „Technizität“, also des technischen Charakters, erfüllt.

Prof. Dr. Ulrich Gabriel, Honorarprofessor an der Hochschule Wismar und als Partner der Kieler Wirtschaftskanzlei Gabriel Rechtsanwälte vielfach in der Beratung von Softwarehäusern tätig, erläutert, welchen Schutz das geltende Urheberrecht ohne gesonderte Schutzrechtseintragung bietet.



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WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
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http://www.wtsh.de

Ansprechpartner:
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