Weitere drei Jahre Förderung für Startups auf Messen

Pressemeldung der Firma AUMA- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

Das Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung der Messebeteiligungen junger, innovativer Unternehmen auf internationalen Messen in Deutschland wird bis mindestens 2016 fortgesetzt. Ab dem Jahre 2014 gilt dafür eine neue Richtlinie. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 14. Dezember 2012 bekannt gegeben. Die Änderungen betreffen insbesondere die Eigenanteile der Aussteller an den Kosten der Messebeteiligung, die der Veranstalter für Standmiete und Standbau in Rechnung stellt. Ab 2014 sollen die geförderten Unternehmen bei den ersten zwei Messebeteiligungen 30 % und ab der dritten Beteiligung 40 % der Kosten selbst tragen. Bislang mussten die Aussteller 20 % der Kosten der ersten beiden Messebeteiligungen und 30 % ab der dritten Beteiligung selbst übernehmen.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen aus der Industrie, dem Handwerk oder den technologieorientierten Dienstleistungsbereichen, die eine Neuentwicklung auf den Markt bringen. Generell werden jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe gefördert. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind für dieses Programm auch künftig jährlich drei Millionen Euro vorgesehen.

Die ab 2014 geltende Richtlinie ist auf der Website des AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft zu finden, ebenso eine Übersicht der Messen und weiterführende Informationen zur Antragstellung (www.auma.de/Ausstellerförderung Inland). Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert über das Förderprogramm (www.bafa.de).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
AUMA- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 24000-0
Telefax: +49 (30) 24000-330
http://www.auma.de

Ansprechpartner:
Harald Kötter
+49 (30) 24000-140



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.