Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik kommen heute zum Kongress „Erfolgsfaktor Rechtssicherheit für Cloud Computing“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zusammen. Die im Rahmen des BMWi-Technologieprogramms Trusted Cloud gegründete Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ stellt erstmals Lösungsvorschläge für datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Herausforderungen bei Cloud Computing vor.
Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: „Rechtssicherheit ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von Cloud Computing in Deutschland und Europa. Nur wenn sich die Unternehmen auf einen klaren Rechtsrahmen verlassen können, werden sie das vielfältige Potenzial von Cloud Computing nutzen. Cloud Computing wirft komplexe Rechtsfragen in zahlreichen Rechtsgebieten auf. Die bislang teilweise unklare Rechtslage und rechtliche Anforderungen, die nicht mit der grundlegenden Funktionsweise von Cloud Computing zusammenpassen, haben zu einer hohen rechtlichen Unsicherheit in Deutschland geführt. Eine Klärung der Rechtslage und ggf. deren Anpassung ist daher dringend notwendig.“
Unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Borges von der Ruhr-Universität Bochum haben Rechtswissenschaftler, Datenschützer, Anwälte und Unternehmensvertreter gemeinsam zwei Thesenpapiere zu datenschutz- und urheberrechtlichen Fragen erarbeitet, die auf dem heutigen Kongress diskutiert wurden. Sie sind abrufbar auf der Website zum Technologieprogramm Trusted Cloud.
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