Nach BRC- und IFS-Standards können sich Lebensmittelbetriebe für unangekündigte Audits registrieren lassen / Die Teilnahme ist aufgrund steigender Kundenforderungen oft alternativlos / Ein Kurs der GUTcert Akademie vermittelt die nötigen Grundlagen
Bereits seit Oktober 2016 besteht für lebensmittelverarbeitende Unternehmen die Möglichkeit, sich für das „Unannounced Food Check“-Programm der IFS (International Featured Standards) anzumelden. Bereits zuvor wurde vom BRC, das verbindliche Lebensmittelstandards für Einzelhändler in Großbritannien festlegt, ein ähnliches Angebot eingeführt. Die Teilnahme an diesen unangekündigten Audits ist zwar formell freiwillig, in der Realität sind Lieferanten jedoch durch die vertraglich festgelegten Mindeststandards großer Supermarktketten und anderer Abnehmer dazu gezwungen.
Vor der Einführung der unangemeldeten Kontrollen war es möglich, die Audittermine zwischen Unternehmen, Zertifizierungsstelle und Auditor abzustimmen. So konnte sichergestellt werden, dass alle Verantwortlichen anwesend sind und relevante Dokumente aktualisiert zur Verfügung stehen. Der Qualitätsbeauftragte des Unternehmens war als Ansprechpartner für die Auditoren vor Ort und konnte sich langfristig auf vorhersehbare Fragen der Auditoren und andere Eventualitäten vorbereiten.
Sind Mitarbeiter nicht ausreichend auf die Audits vorbereitet, ist die Zertifizierung bedroht
Durch die Einführung unangemeldeter Audits besteht von nun an jedoch das Risiko, dass die Kontrolle in Abwesenheit von Geschäftsführung, QMB, Abteilungsleitern oder sonstigen Entscheidungsträgern stattfindet. Dies kann unter Umständen zur Gefährdung der Zertifizierung führen, wenn die anwesenden Mitarbeiter nicht in der Lage sind geforderte Nachweise zu präsentieren.
Die Sorge vieler Unternehmen ist nach bisherigen Erfahrungen auch durchaus berechtigt. Aus diesem Grunde müssen weitere „Auditbegleiter“ informiert und geschult und die Dokumente so strukturiert werden, dass jederzeit richtig reagiert und auf aktuelle Dokumente sowie Nachweise zugegriffen werden kann. Die naheliegende Lösung für dieses neue Problem besteht darin, zusätzliche Mitarbeiter entsprechend auszubilden und auf den „Ernstfall“ vorzubereiten.
Zweitägiges Seminar der GUTcert Akademie liefert Roadmap zur Vorbereitung auf unangemeldete Audits
Das ist leichter gesagt als getan: Worauf ist im Detail zu achten? Wie wählt man die Auditbegleiter am besten aus und wie weist man sie richtig ein? Ein neuer Kurs der GUTcert Akademie hilft betroffenen Unternehmen aus der Lebensmittelbranche mit einem klar strukturierten Fahrplan dabei, sich bestmöglich gegen böse Überraschungen abzusichern und Fallstricke zu vermeiden.
Das zweitägige Seminar behandelt unter anderem die folgenden Punkte:
Anforderungen der relevanten Standards (IFS, BRC 7) sicher erfüllen
Strukturiertes Dokumentieren
Aktualisieren interner Schulungsunterlagen mit Schwerpunkt unangemeldete Audits
Komplexe Themen wie Validierung und Risikomanagement praxisgerecht und verständlich kommunizieren
Mitarbeitermotivation
Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter inklusive Managementverantwortlichen, die bei unangemeldeten Audits einbezogen werden könnten. Insbesondere betrifft dies Qualitätsbeauftragte und Mitarbeiter der Qualitätssicherung, die als Auditbegleiter in Frage kommen.
Der nächste Kurs findet vom 8. – 9. Dezember statt, Termine für 2017 sind hier zeitnah einsehbar. Inhouse-Angebote sind ebenfalls möglich.
Alles wichtige zur Zertifizierung der Lebensmittelsicherheit nach ISO 22000 erfahren Sie auf der Website der GUTcert.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
GUTcert GmbH
Eichenstraße 3b
12435 Berlin
Telefon: +49 (30) 2332021-0
Telefax: +49 (30) 2332021-39
http://www.gut-cert.de