Versuch des Schutzes der Marke „Oktoberfest“ europaweit

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Veranstalter, die ihre Veranstaltung „Oktoberfest“ nennen, wie dies sehr häufig vorkommt, sollten gut aufpassen: Die Stadt München hat einen Versuch gestartet, die Marke „Oktoberfest“ europaweit zu schützen. Schon seit Längerem vertritt das Deutsche Patent- und Markenamt die Auffassung, dass die Bezeichnung Oktoberfest freihaltebedürftig ist, und hat bisher sämtliche Markenanmeldungen abgelehnt.

Beim Markenamt der EU, das EUIPO, hat die Stadt München die Wortmarke „Oktoberfest“ nun angemeldet. Könnte die Stadt München eine überragende Bekanntheit der Bezeichnung mit der Verknüpfung zu „ihrem“ Oktoberfest“ nachweisen, dann könnte es tatsächlich sein, dass das EUIPO die Marke einträgt. Dann wird wohl jeder Veranstalter für „sein“ Oktoberfest eine gepfefferte Abmahnung aus München erhalten.

Die Situation beim EUIPO sollte daher genau beobachtet werden. Ist die Eintragung nämlich fix, kann es dann auch ganz schnell mit der Abmahnung, die dann auch laufende Werbemaßnahmen betreffen kann, gehen.

Das gilt übrigens auch für andere Bezeichnungen: Bevor man einen Titel für seine Veranstaltung verwendet, sollte man tunlichst prüfen (lassen), ob die Bezeichnung bereits anderweitig durch eine Markeneintragung, einen Titelschutz o.Ä. geschützt ist und nicht verwertet werden darf.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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