Remmers sponsert Preisträger

Pressemeldung der Firma Remmers Baustofftechnik GmbH

Finanzielle Unterstützung durch die Remmers Baustofftechnik erhielt die Verbundgruppe CREATIVE PARTNER anlässlich ihres Wettbewerbs „Spezialist des Jahres 2016/17“, der sich erstmals auch an Schreiner, Tischler und Fensterbaubetriebe wendete.

Die Preisträger durften sich nicht nur über einen Pokal und eine Urkunde, sondern auch über einen von Remmers gesponserten Geldpreis freuen, den sie in Form eines finanziellen Zuschusses in Höhe von 1.500 Euro zu einer Mitarbeiterveranstaltung verplanen können.

Bei den Schreinern und Tischlern war der Preisträger die Becherer Möbelwerkstätten-Innenausbau GmbH aus Elzach, bei den Fensterbauern die Tischlerei Hantschel GmbH aus Saalfeld. Bewertungsgrundlage bildeten die beiden Kategorien „Personal“ sowie „Verbundloyalität“, wobei die Sieger sich besonders durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und ihre motivierten Mitarbeiter hervor taten. „Wir unterstützen den Einkaufs- und Vermarktungsverbund Creative Partner, weil dessen 200 Mitgliedsbetriebe für qualitativ hochwertige Holzprodukte und Dienstleistungen stehen.“ so Uwe Löther, Vertriebsleiter Handwerk im Geschäftsbereich Holzfarben und Lacke bei der Remmers Baustofftechnik. Weitere Informationen finden Sie unter www.remmers.de/….



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Remmers Baustofftechnik GmbH
Bernhard-Remmers-Straße 13
49624 Löningen
Telefon: +49 (5432) 830
Telefax: +49 (5432) 3985
http://www.remmers.de

Ansprechpartner:
Christian Behrens
+49 (5432) 83-858



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.