Kein Arbeitsunfall bei Prügel vom Türsteher

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Nicht zwingend einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall hat, wer eine Schlägerei mit dem Türsteher anfängt, sich währenddessen auf Dienstreise befindet und sich dabei verletzt.

Ein Mitarbeiter wurde von seiner Firma nach Ibiza geschickt, um dort Vertragsverhandlung zu führen. Das ganze fand in einem Beach-Club statt, die Verhandlungen liefen von mittags bis in die Nacht, letztlich erfolgreich, es floss Alkohol. Irgendwann gegen Mitternacht verließ der Mitarbeiter den Beach-Club, kam aber wieder zurück und wollte nochmals eingelassen werden. Allerdings wurde er – vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung – abgewiesen. Es kam dann zu einer – zunächst verbalen – dann handgreiflichen Auseinandersetzung, mit der Folge, dass der Mitarbeiter vom Türsteher gegen den Kopf geschlagen wurde, mit dem Kopf auf den Boden prallte und daraufhin im Koma lag.

Der Mitarbeiter wollte den Unfall nun als Arbeitsunfall anerkannt haben und klagte gegen seine Berufsgenossenschaft.

Das Sozialgericht Heilbronn wies die Klage nun ab: Nachdem die Vertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen waren, hielt sich der Mitarbeiter nicht mehr aus beruflichen, sondern aus persönlichen Gründen in dem Club auf.

Selbst dann, wenn er sich im Interesse seines Arbeitgebers noch in dem Club zum Feiern aufgehalten hätte, so erfolgte der Unfall doch vor der Tür und nicht im Club. Nachdem nicht aufgeklärt werden konnte, warum der Mitarbeiter den Club verlassen hat, könne ihm hierfür auch nicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zuerkannt werden, so das Gericht.

Thomas Waetke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
+49 (721) 120-500



Dateianlagen:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien. Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche. Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.