Zusatztermine für das Bewachungsgewerbe

Hohe Nachfrage nach Plätzen im Unterrichtungsverfahren

Pressemeldung der Firma IHK Bonn/Rhein-Sieg

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg bietet zusätzliche Termine für die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung an, um der aktuellen Situation und der großen Nachfrage nach Plätzen im Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe gerecht zu werden. Da die beiden Termine im Januar 2016 schon ausgebucht sind, wird ein erster Zusatztermin vom 22. bis zum 25. Februar und ein weiterer vom 14. Bis 17. März angeboten.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe durch. Die Unterrichtung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Der Antragsteller versichert mit seiner Unterschrift, dass er die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er die Unterrichtung versteht. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Gebühren betragen 405 Euro für 40 Stunden an vier Tagen, eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Weitere Informationen und das Anmeldeformular unter www.ihk-bonn.de, Webcode 155.



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