Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Wer sich auf einer Kreuzfahrt einen Noro-Virus einfängt, ist grundsätzlich „selbst schuld“ bzw. verwirklicht ein eigenes Lebensrisiko.
Mit diesem Argument hat das Amtsgericht Rostock die Klage eines Urlaubers abgewiesen, der eine Reise im Mittelmeer unternommen hatte und dabei am Noro-Virus erkrankt war. Dafür machte er den Reiseveranstalter verantwortlich, da er beobachtet hatte, wie Mitarbeiter mit Mundschutz mehrere Kabinen leerräumten und auch andere Passagiere unter Magen-Darm-Beschwerden litten.
Das Problem: Der Reisende konnte nicht beweisen, dass der Veranstalter bereits von Erkrankungen anderer Passagiere wusste und so den Kläger hätte warnen können. Das Ausräumen der Kabinen war nach Aussage des Veranstalters eine Renovierung, die nicht im Zusammenhang mit Erkrankungen gestanden hatte; der Kläger konnte Gegenteiliges auch nicht nachweisen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
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