Seminar des Behörden Spiegel am 12.09.2014, in Köln
Anforderungen an die Teilnehmer im Vergabeverfahren
12. September 2014, Köln
Die Vergabepraxis zeigt, dass die Eignung der Bieter in den Ausschreibungen oftmals nur eine untergeordnete Rolle spielt. So sind sich Vergabestellen wie auch Bieter über die Möglichkeiten und Grenzen bei der Aufstellung bzw. Erfüllung von Eignungsanforderungen selten bewusst. Eine erfolgreiche Ausschreibung beginnt jedoch bereits mit dem richtigen Zuschnitt des Bieterkreises und damit mit der richtigen Auswahl der Eignungskriterien durch die Vergabestellen. Aber auch der Bieter muss für eine erfolgreiche Teilnahme die Fallstricke und Handlungsspielräume kennen, um nicht Gefahr zu laufen, vom Verfahren wegen unzureichender oder unvollständiger Eignungsnachweise ausgeschlossen zu werden. Das Seminar richtet sich damit sowohl an die Entscheider in den Vergabestellen wie auch an die Vergabepraktiker in den Unternehmen. So sollen in dem ersten Seminarteil den Teilnehmern typische Problemfelder bei der Aufstellung und Erfüllung von Eignungsanforderungen anhand aktueller Rechtsprechung aufgezeigt und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden. Im zweiten Teil des Seminars stehen dann Praxisfragen im Zusammenhang mit einer gemeinschaftlichen Verfahrensbeteiligung von Unternehmen im Mittelpunkt. Schließlich soll ausreichend Zeit verbleiben, um auf die individuellen Fragen der Teilnehmer einzugehen und diese zu diskutieren.
Themenüberblick, 09:30-14:30 Uhr:
Eignungsanforderungen – Typische Problemkreise
• Steuerung der Vergabe über die richtige Auswahl der Eignungskriterien
• Richtige Abgrenzung von Eignungs- und Sachkriterien – Neuerungen durch die 7. VgV-Novelle und die neuen EU-Vergaberichtlinien
• Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Bietereignung an?
• Kein „Mehr an Eignung“ oder doch?
• Eignungsleihe – Anforderungen und Grenzen
• Projektanten und Newcomer – Möglichkeiten und Grenzen der Teilnahme am Wettbewerb
• Nachfordern von Eignungsnachweisen – Grenzen und Spielräume
Bietergemeinschaften
• Zulässigkeit und Grenzen von Bietergemeinschaften nach der aktuellen Rechtsprechung
• Risiken und Chancen von Bietergemeinschaften bei der Ausschreibung
• Formfragen
• spezielle Eignungsfragen
Nachunternehmen
• Abgrenzung von Nachunternehmerleistungen zu sonstigen Beistellungen und ihre rechtlichen Folgen für die Ausschreibung
• Welche Eignungsanforderungen müssen Nachunternehmen erfüllen?
• Welche Anforderungen gelten nach den neuen Landesvergabegesetzen (z.B. TVgG NRW)?
• Wann müssen Nachunternehmen der Vergabestelle gegenüber benannt werden?
„Identitätskrisen“
• Zulässigkeit und Grenzen von Doppel- und Mehrfachbeteiligungen von Bietern
• Änderung von Bietergemeinschaften und Nachunternehmen während der Ausschreibung und nach Zuschlagserteilung
Referent:
Dr. Lars Hettich, Rechtsanwalt, Kanzlei LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte
Ort:
Kanzlei LegerlotzLaschet
Mevissenstraße 15, 50668 Köln
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.llr.de/de/anfahrt.htm
Gebühr:
250,- Euro zzgl. MwSt.
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