Seminar des Behörden Spiegel am 02.07.2014, in Bonn
Wie Auftraggeber sicherstellen, dass Bieter ihre Versprechen bei der Vertragsdurchführung einhalten
02. Juli 2014, Bonn
Was Bieter einerseits im Vergabeverfahren versprechen und was sie dann andererseits nach Zuschlagserteilung bei der Vertragsdurchführung einhalten, sind oftmals zweierlei Dinge. Nach der Auftragsvergabe ist der Auftraggeber oftmals negativ überrascht, dass die Leistungserbringung nicht dem entspricht, was der Auftragnehmer als Bieter im Vergabeverfahren noch zugesichert hat. Die Ursachen für diese Diskrepanz zwischen versprochenen und tatsächlich erbrachten Leistungen liegen in der Regel im Vergabeverfahren. So werden Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen oftmals künstlich in zwei getrennte Abläufe aufgeteilt werden. Zunächst kommt das Vergabeverfahren, welches von den Einkaufsstellen betreut wird, dann folgt die Vertragsdurchführung, die von den Fachabteilungen begleitet wird. Vergabestellen räumen den wirklich wichtigen Anforderungen an die Vertragserfüllung im Rahmen des Vergabeverfahrens oft keine hinreichende Stellung ein. So werden formelle Anforderungen an die Angebote in den Vordergrund gestellt, ohne die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Qualitäten an die Leistungen hinreichend verbindlich zu vereinbaren und durch ein sinnvolles Sanktionsszenario zu flankieren.
Ziel dieses Seminars ist es, öffentlichen Auftraggebern praktikable und rechtssichere Wege aufzuzeigen, damit sie schon im Vergabeverfahren die Anforderungen an die Leistungserbringung so absichern, dass diese Anforderungen zu verbindlichen Vertragsbestandteilen werden und der Auftragnehmer aufgrund von abgestimmten Sanktionsmechanismen von vornherein zu einer vertragsgemäßen Leistungserbringung angehalten wird.
Das Seminar wird möglichst interaktiv durchgeführt werden. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich mit dem Referenten auszutauschen und eigene praxisrelevante Fragestellungen in das Seminar einzubringen.
Themenüberblick, 09:30 – 16:30 Uhr
I. Einführung
II. Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers sinnvoll nutzen
• Festlegung der Personen, welche die Leistung erbringen sollen
• Ausführungsdetails festlegen
• Terminliche Verbindlichkeit herstellen
• Kostensicherheit herbeiführen
III. Vertragsdurchführung im Vergabeverfahren abschließend regeln
IV. Vertragsentwürfe an den einzelnen Bieter anpassen
V. Sinnvolle Sanktionen für alle Problemfelder verbindlich festlegen
VI. Streitvermeidungsregeln vorab vereinbaren
Referent:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Homann, Leinemann Partner Rechtsanwälte, Köln
Ort:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de
Gebühr:
250,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Am Buschhof 8
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 97097-0
Telefax: +49 (228) 97097-75
http://www.behoerden-spiegel.de
Ansprechpartner:
Julia Kravcov
Redaktionsassistentin
+49 (228) 97097-82
Weiterführende Links
- Originalmeldung von ProPress Verlagsgesellschaft mbH
- Alle Meldungen von ProPress Verlagsgesellschaft mbH