Seminar des Behörden Spiegel am 03.04.14, in Stuttgart
Aktuelles Vergaberecht 2014
03. April 2014, Stuttgart
Das Vergaberecht steht nicht still. Die neuen Entwürfe der Vergabe-, Sektoren- und Konzessionsrichtlinien liegen vor und mit ihnen stehen wieder einige wichtige Änderungen des Vergaberechts an. Parallel hierzu entwickeln der EuGH und die nationalen Vergabenachprüfungsinstanzen die Auslegung des geltenden Vergaberechts unermüdlich fort.
Hauptziele der neuen Richtlinien sind erneut eine Vereinfachung und Flexibilisierung des Vergaberechts. Werden diese Ziele erreicht? Erfahren Sie aus erster Hand, welche Änderungen auf die Beschaffungspraxis zukommen und wo sich neue Spielräume für eine flexiblere Handhabung in Vergabeverfahren eröffnen. Lernen Sie, welche Anforderungen an In-House-Geschäfte und Interkommunale Kooperationen zu beachten sind.
Verschaffen Sie sich außerdem einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu Dauerbrennern wie dem Gebot der losweisen Vergabe, dem Verhältnis von Eignungs- und Zuschlagskriterien, dem Umgang mit Nachunternehmern und Bietergemeinschaften sowie dem Ausschluss fehlerhafter Angebote. Die Referenten vermitteln Ihnen umfassende Praxistipps, um Fallstricke frühzeitig zu erkennen, kritische Situation zu meistern und Ausschreibungen rechtssicher durchzuführen.
Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:
Die neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht, u.a.
• Einführung in die Richtlinienentwürfe und Stand der Umsetzung
• Was wird gestrichen? Was ist neu?
• Vereinfach des Vergaberechts: Wunsch oder Wirklichkeit?
• Neues zur e-Vergabe
• Zulässige Berücksichtigung der Eignung bei der Wertung
• Neue Vorgaben für die Wertungskriterien
• Umgang mit Unterkostenangeboten
• Vertragsänderungen
• Neue Regeln für nichtprioritäre bzw. Anhang I B-Leistungen
• In-House-Geschäfte und Interkommunale Kooperationen
Ablauf eines Musterverfahrens
Anhand eines Musterverfahrens werden klassische Probleme und Fallstricke mit Bezügen zur aktuellen Rechtsprechung und den neuen EU-Richtlinien besprochen, u.a. zu
• Bekanntmachung
• Verfahrensarten
• Schätzung des Auftragswerts
• Rahmenvereinbarungen
• Losaufteilung
• Eignungs- und Wertungskriterien
• Umgang mit Bieterfragen und Rügen
• Ernstfall Nachprüfungsverfahren
• Fehlerfreie Vorabinformation und Zuschlagserteilung
Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BGH und Vergabesenaten, insbesondere zu folgenden Themen:
• Eignungskriterien und Spielräume des Auftraggebers
• Rechtssichere Festlegung der Zuschlagskriterien
• Ausschluss unzuverlässiger Bieter
• Ausschluss fehlerhafter Angebote
• Besonderheiten bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern
• Mehrfachbewerbungen
• Wechsel des Bieters oder Nachunternehmers
• Folgen der Zuschlagsverzögerung
• Fehlerfreie Verfahrensdokumentation
Referenten:
• Dr. Daniel Soudry, LL.M., SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte
• Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Stuttgart statt.
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…
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