Seminar des Behörden Spiegel am 18.03.14, in Berlin
Inhouse-Vergaben: Rechtssichere Auftragserteilung nach aktueller Rechtsprechung und neuer Vergaberichtlinie
18. März 2014, Berlin
08. Oktober 2014, Hamburg
Wer öffentliche Gelder verwaltet, ist bei allen daraus finanzierten Beschaffungsvorhaben dem förmlichen Vergaberecht unterworfen. Grundsätzlich unterliegen auch Auftragsvergaben zwischen öffentlichen Körperschaften und öffentlichen Unternehmen den Vergabevorschriften.
Eine Inhouse-Vergabe ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren ist auf innerstaatliche Beschaffungsvorgänge und hoheitliche Kooperationsverhältnisse beschränkt. Dennoch kommt es immer wieder zu Zweifelsfragen insbesondere dort, wo rein öffentliche Unternehmen auch eine echte wettbewerbliche Tätigkeit auf dem Markt wahrnehmen und an anderer Stelle ohne Ausschreibung beauftragt werden sollen. Auch sind in letzter Zeit gewisse Lockerungstendenzen in der Rechtsprechung festzustellen. Schließlich ist mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Vergaberichtlinie erstmals eine positiv-rechtliche Definition für Inhouse-Vergaben ent-standen, die tatsächlich die Möglichkeiten etwas erweitert.
Dieses Seminar hilft bei der Verortung des aktuellen Stands der Rechtslage für Inhouse-Vergaben und zeigt die neuesten Entwicklungen und Möglichkeiten auf, die die Rechtsprechung und die EU-Vergaberichtlinie 2014 ermöglichen. Das Seminar richtet sich besonders an öffentliche Auftraggeber und öffentliche Unternehmen sowie Privatunternehmen, die im Wettbewerb mit öffentlichen Unternehmen stehen.
Themenüberblick, 10:30-14:30 Uhr:
I. Der Inhouse-Tatbestand und seine rechtssichere Umsetzung
• Eigenerbringung und Privatisierungen
• Notwendige Kontrolle und deren Sicherstellung bei verschiedenen Gesellschaftsformen
• Inhouse-Vergabe im kommunalen Konzern
• Beteiligung Privater und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
• Umgehungsverbote
• Zulässiger Umfang von Drittgeschäften
• Vergaberechtskonforme Ausgestaltungen in der Praxis
II. Neues zur Interkommunalen Kooperation
• Bisheriger Status quo
• Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung seit „Stadtreinigung Halle“
• Neue Ausnahmetatbestände
• Konkrete Anwendungsfälle und Umsetzung
III. Erweiterte Möglichkeiten durch die neue EU-Vergaberichtlinie seit 2014
Referenten:
• Dr. Thomas Kirch, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
• Prof. Dr. Ralf Leinemann, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Orte:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ballindamm 7, 20095 Hamburg
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Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
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