Seminar des Behörden Spiegel am 19.11.2013, in Hamburg
Beschaffung von Einsatzfahrzeugen
19. November 2013, east Hotel, Hamburg
Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stellt nach wie vor besondere Anforderungen an die Vergabestellen bzw. Einkaufsabteilungen und die Bedarfsträger, aber auch an die Bieter. Dies umso mehr, als aufgrund der jüngsten Entscheidungen im Umfeld des so genannten „Feuerwehr-Fahrzeugkartells“ dieser Beschaffungszweig stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.
Das Vergabeverfahren muss den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge und Ausrüstungsteile und deren regelmäßig langen Lebenszyklen gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Führung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Die rechtlichen Vorgaben der VOL/A, der VgV und des GWB – wie etwa Mittelstandsschutz, Produktneutralität und Energieeffizienz – sind in Einklang zu bringen mit den Zielen der Bedarfsträger, etwa der Feuerwehren.
Aber nicht nur das Vergabeverfahren alleine ist maßgeblich für den Erfolg der Beschaffung. Von ebenfalls großer Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen sind eine sorgfältig erstellte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung sowie die begleitenden Maßnahmen bis zur Abnahme des Einsatzfahrzeuges nach Erstellung durch den Auftragnehmer.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie einerseits unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ein wirtschaftliches und rechtskonformes Vergabeverfahren durchgeführt und andererseits eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden kann.
Themenüberblick, 09:30-17:30 Uhr:
I. Das Beschaffungsverfahren
• Rechtsgrundlagen
• Vergaberechtliche Grundsätze
• Arten von Vergabeverfahren
• Die Vergabeunterlagen
• Ablauf einer Beschaffung
• Dokumentationspflichten
• Transparenzpflichten
• Rechtsschutzfragen
II. Die Prüfung und Wertung der Angebote
• Zwingend auszuschließende Angebote
• Folgen fehlender Erklärungen und Nachweise
• Eignungsprüfung und Abgrenzung zur Leistung
• Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
• Berücksichtigung von „Newcomern“
• Die Möglichkeit zur Berücksichtigung von (schlechten) Erfahrungen
• Bewertungsmethoden
III. Die Leistungsbeschreibung
• Rechtliche Anforderungen
• Zielführende Gestaltung
• Kriterienauswahl
• Energieeffizienz
• Die Berücksichtigung von Teststellungen
IV. Fahrzeug-Abnahme
• Eigenabnahme
• “Stolperfallen”
Referenten:
• Branddirektor Willi Reckert, Abteilungsleiter Einsatz und stellvertretender Amtsleiter der Feuerwehr Münster
• Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M., Geschäftsführer, INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Orte:
east Hotel Hamburg
Simon-von-Utrecht-Strasse 31, 20359 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.east-hamburg.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…
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