Das Widerspruchsverfahren sicher durchführen

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 20.06.13, in Bonn

Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH

Das Widerspruchsverfahren sicher durchführen

20. Juni 2013, Gustav-Stresemann-Institut, Bonn

In zahlreichen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen als dem größten Bundesland, ist das Widerspruchsverfahren in 2007 abgeschafft worden. Für die Mitarbeiter/Innen der Sozial-fachbereiche in Kommunen und Kreisen, die sich insbesondere mit dem SGB II und dem SGB XII zu befassen haben, gilt das Widerspruchsverfahren, das einem möglichen späteren Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist, jedoch weiterhin. Für diese Mitarbeiter/Innen ist es demnach entscheidend, dass die von ihnen abgefassten Widerspruchsbescheide sowohl von der Form als auch der materiellen Begründung her rechtssicher abgefasst sind. Auf diese Weise lassen sich Fehler in einem späteren Verfahren vor dem Sozialgericht vermeiden.

Schwerpunkte im Seminar sind zunächst die Erläuterung des Zwecks des Widerspruchsverfahrens, die Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Widerspruch sowie die Anforderungen an dessen Begründetheit. Anschließend wird ausführlich auf die Anfertigung eines Abhilfe- sowie eines Widerspruchsbescheides eingegangen. Dabei wird besonderer Wert auf den richtig abgefassten Tenor gelegt. Abschließend wird noch auf die Problematik eingegangen, inwieweit ein Widerspruchsbescheid gegenüber dem Ausgangsbescheid eine Verschlechterung für den Widerspruchsführer mit sich bringen kann.

Einen besonderen Bezug zur Praxis erfährt das Seminar dadurch, dass an die Teilnehmer im 2. Teil der Veranstaltung ein Aktenfall ausgegeben wird, auf dessen Grundlage sie in Klein-gruppen einen vollständigen Widerspruchsbescheid mit Tenor, materiell rechtlicher Begrün-dung und Rechtsbehelfsbelehrung erarbeiten sollen. Dieser Widerspruchsbescheid wird anschließend besprochen. Auf diese Weise können die Teilnehmer ihr während des Seminars erworbenes Wissen direkt in die Praxis umsetzen.

Themenüberblick, 09:30 – 17:30 Uhr:

• Zweck des Widerspruchsverfahrens

• Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs

• Begründetheit des Widerspruchs

• Anfertigung eines Abhilfe-/Widerspruchsbescheids

• Verschlechterung im Widerspruchsverfahren

• Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren

• Praktische Übung: Erarbeiten eines Widerspruchsbescheides anhand eines Aktenfalls

Die Teilnehmer werden gebeten, folgende Gesetzestexte zum Seminar mitzubringen:

SGB II, SGB X, SGB XII und das SGG.

Referent:

Rechtsanwalt Stefan Hange, Erster Beigeordneter und Rechtsamtsleiter a.D.

Ort:

Gustav-Stresemann-Institut

Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…



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