Daniel Düsentrieb im Unternehmen: Wie sind Erfindungen von Arbeitnehmern geregelt?

WTSH-Seminar zum Arbeitnehmererfindungsrecht

Pressemeldung der Firma WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Bei den meisten bekannten Erfindungen handelt es sich um so genannte „Arbeitnehmererfindungen“ – also um Erfindungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht geschaffen hat. Rund 90 Prozent aller in Deutschland eingereichten Patentanmeldungen sind auf Erfindungen von Arbeitnehmern zurück zu führen. Im so genannten Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) wird geregelt, wie im Unternehmen mit solchen Arbeitnehmererfindungen umzugehen ist. Dem Arbeitnehmererfindergesetz kommt demnach eine große Bedeutung zu.

Wann ist eine Idee eine Erfindung im Sinne des Arbeitnehmererfindergesetzes und wer hat Anspruch auf die Erfindung? Wer darf die Erfindung nutzen? Wann muss eine Erfindung gemeldet werden? Welche Pflichten muss der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer (Erfinder) einhalten und welche Rechte und Pflichten hat der „Erfinder“? Wann ist jemand Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmererfindergesetzes?

Antworten auf diese Fragen gibt das Servicecenter Schutzrechte der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) im Rahmen des Seminars „Arbeitnehmererfindungsrecht“. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in diesem Seminar intensiv über das Arbeitnehmererfindungsrecht zu informieren.

„Arbeitnehmererfindungsrecht“

am 11.06.2013

von 13:30 bis 17:00 Uhr

Lorentzendamm 24

24103 Kiel

Kosten: 150 Euro zzgl. 19% MwSt.

Anmeldung unter: www.wtsh.de/termine

Kontakt:

Telefon: 0431 66 666 831

Fax: 0431 66666 768

E-Mail: dreysel@wtsh.de

Das Seminar gliedert sich in drei Teile: Zunächst werden die gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe des Arbeitnehmerfindungsrechts vermittelt. Anhand von Praxisbeispielen wird dann der Gang einer Erfindungsmeldung in der Patentabteilung dargestellt. Mit Hilfe von Formularschreiben werden die üblichen Schritte praxisnah erklärt. Im dritten Teil werden unter anderem der Abkauf und die Vergütung von Erfinderrechten sowie Möglichkeiten zur pauschalen Vergütung vorgestellt. Das Seminar richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend und praxisnah zum Thema Arbeitnehmererfindungen zu informieren, um mögliche Komplikationen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.



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WTSH - Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
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24103 Kiel
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