Praxisseminar des Behörden Spiegel am 14.05.2013, in Berlin
Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Vergaberecht für Anfänger III – Einführung in die VOB/A
14. Mai 2013, Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin
Der öffentliche Auftraggeber muss bei der Ausschreibung von Bauleistungen die besonderen Anforderungen der VOB/A berücksichtigen. Dies gilt nicht nur im Bereich der europaweiten Ausschreibungen, sondern auch bei der nationalen Vergabe von Bauleistungen unterhalb der europarechtlichen Schwellenwerte. Fehler in der Ausschreibung sind häufig nicht mehr zu korrigieren und führen zu vermeidbaren Kosten. Die zielsichere Gestaltung der Aus-schreibung, insbesondere durch Vorgabe technischer Kriterien, eröffnet dem Auftraggeber Gestaltungsspielräume zur Erzielung eines optimalen Ergebnisses für den Auftraggeber.
Ziel des Seminars ist die Vermittlung der grundlegenden Inhalte der VOB/A zur
Gestaltung von Ausschreibungen anhand des konkreten Bedarfs. Es werden typische Fehler in Ausschreibungsunterlagen erläutert und Vermeidungsstrategien vermittelt. Darüber hinaus werden auch die wesentlichen Vorgaben des europarechtlichen Kartellvergaberechts erläutert und die Risiken vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren. Am Ende verfügt der Teilnehmer über einen Leitfaden für eine praktikable und rechtssichere Ausschreibung, die den konkreten Bedarf des öffentlichen Auftraggebers erfüllt.
Themenüberblick, 09:30 – 17:00 Uhr:
• Einführung: Die Bedeutung des Vergaberechts
• Überblick und Grundlagen
• Bedeutung und Ermittlung der Schwellenwerte
• Die verschiedenen Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen
• Verfahrensschritte
• Die einzelnen Wertungsstufen und deren Bedeutung
• Die Zuschlagskriterien
• Risiko von Vergabenachprüfungsverfahren
• Typische Fallstricke einer Ausschreibung
Referenten:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jarl-Hendrik Kues LL.M.,
LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Marco Lorenz,
LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ort:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
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Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
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