Vermittlung der Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV mit Sachkundeprüfung

Lehrgang im Haus der Technik am 04.-06. März 2013 zur Vermittlung der gemäß §5 ChemVerbotsV geforderten Sachkunde

Pressemeldung der Firma Haus der Technik e.V.

Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Sachkunde erforderlich; der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars „Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV“ am 04.-06. März 2013 in Essen ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit (sehr) giftigen Stoffen und Zubereitungen zu vermitteln. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 5 ChemVerbotsV vom 29.10.1999 (Bundesanzeiger Nr. 242a/99). Die eingeschränkte Sachkundeprüfung umfasst die Teile I und II der „Hinweise und Empfehlungen“ ohne den Teil III über Biozide und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. im Internet unter http://www.hdt-essen.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Haus der Technik e.V.
Hollestrasse 1
45127 Essen
Telefon: +49 (201) 1803-1
Telefax: +49 (201) 1803-269
http://www.hdt-essen.de

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Kai Brommann
+49 (201) 1803-251



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.