Praxisseminar des Behörden Spiegel am 21.02.2013, in Hamburg
Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
21. Februar 2013, Hamburg
Die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisVO) gilt bei allen öffentlichen Aufträgen von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie trägt zu einer marktwirtschaftlichen Preisbildung bei, da sie den Vorrang der Marktpreisbildung vorschreibt. Wenn kein ausreichender Wettbewerb um öffentliche Aufträge entsteht oder vorhanden ist, sorgen die Vorschriften über die Bildung von Selbstkostenpreisen für angemessene Preise auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Kalkulationsvorschriften. Aufgrund der hoheitlichen Prüfbefugnisse geht von ihr auch eine vorbeugende Wirkung bzgl. Wettbewerbsverstößen aus – besonders bedeutungsvoll bei oligopolistischen oder begrenzten/speziellen Märkten. Im Seminar wird ein Überblick über rechtliche Grundlagen und die praktische Umsetzung des öffentlichen Preisrechts gegeben. Es werden die preisrechtlichen Grundprinzipien und Leitsätze zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten erörtert, die Zusammenhänge zu benachbarten Rechtsgebieten, z. B. dem Vergaberecht, aufgezeigt und aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Kosten bei Selbstkostenpreisen besprochen.
Themenüberblick, 09:30-17:30 Uhr:
• Grundlagen der PreisVO
• Preisrechtliche Grundprinzipien
• Der Marktpreis und seine Voraussetzungen
• Zusammenspiel Preisrecht und Vergaberecht
• Leitsätze für die Ermittlung von Selbstkostenpreisen (LSP)
• Grundsätze der Selbstkostenpreisermittlung
• Kalkulationsvorschriften
• Fragen der Kostenverrechnung
• Beispiele aus der kommunalen Praxis
• Die Preisprüfung
Referenten:
• Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
• Dr. Martin Schellenberg, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
• Hans-Jürgen Niemeier, Aufsichtsrat der CONET Technologies AG und stellvertretender Vorsitzender des BITKOM-Arbeitskreises Öffentliche Aufträge
Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Neuer Wall 63, 20354 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Am Buschhof 8
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 97097-0
Telefax: +49 (228) 97097-75
http://www.behoerden-spiegel.deAnsprechpartner:
Julia Kravcov
Redaktionsassistentin
+49 (228) 97097-82
Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.