Forderungsmanagement für Behörden

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 16.10.12, in Berlin

Pressemeldung der Firma ProPress Verlagsgesellschaft mbH

Forderungsmanagement für Behörden

16. Oktober 2012, Maritim proArte Hotel, Berlin

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung tritt zum 1. Januar 2013 ein regelrechter Paradigmenwechsel bei der Forderungsvollstreckung in Kraft. Die Neuordnung des Verfahrens und erweiterte Instrumente bieten die Chance zur Reorganisation des behördlichen Forderungsmanagements.

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung soll das bisherige, noch stark von den wirtschaftlichen Strukturen im 19. Jahrhundert geprägte Zwangsvollstreckungsverfahren umfassend erneuern. Ziel ist eine effektivere Informationsbeschaffung für die Gläubiger sowie die technische Modernisierung des Verfahrens und der Schuldnerverzeichnisse. Dabei werden primär die Bestimmungen der Zivilprozessordnung sowie der Abgabenordnung zur Vollstreckung angepasst. Diese werden zum Teil direkt, teilweise durch Verweisungsnormen oder neu zu gestaltende Parallelregelungen der Landesvollstreckungsgesetze ihre Wirkung nicht zuletzt auch auf das behördliche Forderungsmanagement entfalten.

In Zeiten allgemein sinkender Zahlungsfähigkeit bzw. -moral ist ein erfolgsorientiertes Forderungsmanagement unumgänglich. Diskutiert werden in diesem Seminar insbesondere die Effizienzsteigerungsmöglichkeiten durch Einbindung privater, auf Forderungseinziehung spezialisierter Unternehmen. Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Forderungsmanagement, die Forderungsrealisierung und damit die Einnahmesituation von Behörden und Kommunen verbessert werden kann. Die Zusammenarbeit insbesondere mit Inkasso-Unternehmen ist dabei von erheblicher Bedeutung. Die verschiedenen möglichen Formen der Zusammenarbeit sollen geprüft werden und Aufschluss darüber geben, ob und wie private Unternehmen durch Aufgabenübertragung beim staatlichen Forderungseinzug effizienzsteigernd eingesetzt werden können.

Themenüberblick Bonn, 15. Juni 2012, 09:30 – 17:30 Uhr

“Auswirkungen der Reform der Sachaufklärung auf das behördliche Forderungsmanagement”

Jens Lange, Leiter Akademie DATAteam

“Praxisvortrag zur internen Optimierung im Forderungsmanagement”

Ralf Macher, Projektleiter Forderungsmanagement, Geschäftsbereich Finanzen der Stadt Essen

“Zentralisierung von Niederschlagung, Stundung und Erlass – Zugleich Abgabe von Forderungen an Partner der öffentlichen Hand”

Christian Erdmann, Leiter Rechnungsprüfungsamt, Stadt Potsdam

“Integration statt Outsourcing – alternative öffentlich-private Kooperationsmodelle”

Sven Schneider, Marktbereichsleiter Öffentliche Hand, arvato infoscore GmbH

Themenüberblick Berlin, 16. Oktober 2012, 09:30 – 17:30 Uhr

“Auswirkungen der Reform der Sachaufklärung auf das behördliche Forderungsmanagement”

Thomas Lux, Obergerichtsvollzieher

“Zulässigkeit der Einbeziehung privater Dienstleister”

Prof. Dr. Ralf Bernd Abel, Rechtsanwalt

“Zentralisierung von Niederschlagung, Stundung und Erlass – Zugleich Abgabe von Forderungen an Partner der öffentlichen Hand”

Christian Erdmann, Leiter Rechnungsprüfungsamt, Stadt Potsdam

“Integration statt Outsourcing – alternative öffentlich-private Kooperationsmodelle”

Sven Schneider, Marktbereichsleiter Öffentliche Hand, arvato infoscore GmbH

Orte:

Maritim proArte Hotel Berlin

Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin

Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ProPress Verlagsgesellschaft mbH
Am Buschhof 8
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 97097-0
Telefax: +49 (228) 97097-75
http://www.behoerden-spiegel.de

Ansprechpartner:
Julia Kravcov (E-Mail)
Redaktionsassistentin
+49 (228) 97097-82

Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung. Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information. Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.